AGB

  1. Allgemeines

Mit der Anmeldung zu unseren Fahrstunden, Theoriekursen oder weiteren Dienstleistungen erklärt sich der/die Teilnehmer:in mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB" – allgemeine Vertragsbedingungen) einverstanden.

Ziel ist die Erlangung des Führerausweises der Kategorie B (Auto) gemäss den Prüfungsanforderungen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).

Fahschule Golden Drive verpflichtet sich, den Fahrschülerinnen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht. Alle Fahrlehrerinnen sind staatlich geprüft und im Besitz der Fahrlehrerausweise zur gewerbsmässigen Durchführung von Fahrunterricht. Die Ausbildung erfolgt nach den neusten methodisch-didaktischen Erkenntnissen.

  1. Anmeldung und Teilnahme

Die Anmeldung zu sämtlichen Dienstleistungen erfolgt schriftlich, telefonisch, online oder persönlich und ist verbindlich.

Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und Vereinbarung eines neuen Termins. Doppellektionen dauern 100 Minuten.

Ein gültiger Lernfahrausweis muss zu jeder Fahrstunde mitgebracht und vorgewiesen werden. Ohne diesen wird die Lektion abgesagt und vollständig verrechnet. Festes Schuhwerk ist obligatorisch. Wenn im Lernfahrausweis die Auflage 01 vermerkt ist, müssen Brille oder Kontaktlinsen getragen werden.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind auf www.goldendrive.ch ersichtlich und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Zahlungen sind im Voraus oder spätestens vor Kursbeginn zu leisten. Bei Fahrstunden kann die Bezahlung bar, per Twint oder via Überweisung erfolgen. Nicht bezahlte Preise

Die Preise können jederzeit auf unserer Website eingesehen werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

Die Administrationspauschale und die Fahrschulversicherung in der Höhe von CHF 130.- sind ab der zweiten Fahrstunde obligatorisch und zusammen mit der zweiten Fahrstunde zu bezahlen.

Sollten gegen Ende der Ausbildung mehrere Fahrstunden noch nicht bezahlt sein, so sind dieses spätestens am Prüfungstag selbst zu bezahlen. Ansonsten verweigert die Fahrschule die Prüfungsbegleitung. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers.

  1. Abmeldung, Absagen & Verspätung

Fahrstunden müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, sonst wird die Lektion vollumfänglich verrechnet.

Theoriekurse und Verkehrskunde (VKU) können bis 5 Werktage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Danach ist der volle Betrag geschuldet.

Bei Verspätung des/der Fahrschüler:in kann die Lektion nicht verlängert werden. Bei über 15 Minuten Verspätung gilt die Stunde als ausgefallen.

Im Falle einer kurzfristigen Absage aus medizinischen Gründen erfolgt keine Verrechnung der Lektion, sofern der Fahrschüler den Krankheitsgrund innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach abgesagter Lektion unaufgefordert durch ein ärztliches Zeugnis nachweist.

  1. Bussen

In gefährlichen Situationen sind die Fahrlehrer verpflichtet, einzugreifen. Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers entstehen, gehen vollumfänglich zu dessen Lasten.

  1. Ausschluss

Die Fahrschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen ohne Rückerstattung auszuschliessen, wenn:

  • wiederholt gegen Anweisungen des Fahrlehrers verstossen wird,

  • die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird,

  • Drogen-/Alkoholeinfluss besteht.

  1. Praktische Führerprüfung

Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt durch den Fahrlehrer, wenn die Prüfungsreife erreicht und der VKU absolviert wurde. Wer früher zur Prüfung möchte, muss dies eigenständig mit einem privaten Fahrzeug organisieren. Es besteht kein Anspruch auf Prüfung mit Fahrschulauto, ausser die Anforderungen gemäss VZV Anhang 12 sind erfüllt.

Für die praktische Prüfung wird eine Prüfungspauschale berechnet die Fahrschule eine Pauschale die auf der Seite www.goldendrive.ch ersichtlich ist.

Eine Stornierung oder Verschiebung ist bis 5 Arbeitstage vor dem Termin kostenfrei. Danach werden die amtlichen Prüfungsgebühren vom Strassenverkehrsamt voll verrechnet. Bei einem dritten Prüfungsversuch ist eine Ausbildungsbestätigung durch Fahrschule Golden Drive erforderlich – eine Teilnahme mit Privatfahrzeug ist dann nicht mehr möglich.

  1. Datenschutz

Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nur für interne Zwecke verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung.

  1. Änderungen der AGB

Golden Drive Basel behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Version ist unter www.goldendrive.ch/agb einsehbar.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Es gilt das schweizerische Recht.

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